Den Begriff "Schanzeremmel" haben wir bereits versucht, zu erklären. Hier gibt es keine eindeutige Meinung zu, die Herkunft wird nicht klar abgeleitet.
Den Begriff der "Böschhexe" kann man im "Bergel Lied" wiedererkennen. Dort wird auf das Holzsammeln in früheren Jahrhunderten angespielt, wofür die Frauen zuständig waren. In Körben oder Wagen brachten die Frauen das Holz aus den umliegenden Wäldern nach Hause. Das dies nicht immer reibungslos und ohne Ärger von Statten ging, zeigt weiter unten eine chronologische Aufzählung der Geschehnisse im 19 Jahrhundert, die sich bezüglich der Abholzung der sogenannten "Dornhecke" ergaben. Hier kam es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen der Birgeler und Gürzenicher Bevölkerung.
Die Aufzählung sowie das Lied sind dem "Birgel-Buch" entnommen.
Wes de net, wo Bergel litt?
Bergel litt am Sömpche,
wo die nette Mädche sen
mit de wisse Strömpche.
Wes de, wo die Borg do steht
henge Böm und Grave?
Hei, wie debt der sterke Neit
se dem Spanier pave.
Wes de, wo die Sankuhl es,
wo me Ginste plöcke,
Schutt aflade, Scherve, Pött -
und och Bromele plöcke?
Wes de, wo de Bach do flüß
longs de Stroß do onge?
Löf et janze Dörp eraf -
0, ihr wöste Jonge!
Wes de, wat die Jonge don?
Die don dröve sprenge,
lure onge kiss on Sten,
öf se Frömmele fenge.
Wes de, wat der Lähre sät?
„Jonge, lott dat blieve,
ihre dörft ned mit Frömmele fange
üch de Zek vedrieve."
Wes de, wo der Bösch de steht?
Schiefebösch mir sate,
wo die Pärchere sich su jia
in dä Schatte late.
Wes de, wo de Dorheck es,
wo me Holz kann klaue?
Schanzeremmele nennt me os,
Böschhex manche Fraue.
Wes de, wo me Kermes fiert
noch no ahl maniere,
wo em Schötzezog zu Perd
rege stolz de Offeziere?
Seht, dat jit et alles noch
in Bergel, no bei Düre,
Hätt et och ke Klockespell,
litt et sich doch hüre.
Chronologische Aufzählung der Geschehnisse im 19. Jahrhundert anlässlich der Abholzung der "Dornhecke".
1820
bemüht sich der Landrat zu Düren vergeblich um eine Einigung des Streites um die sogenannte „Dornhecke" zwischen Birgel und Gürzenich. Dieser Streit war zur Zeit der Franzosen „eingeschlafen", hatte zuvor aber schon über Jahrzehnte die Gemüter hüben wie drüben erhitzt. Es ging genau gesagt um ein etwa 80 Morgen großes Gebiet, das einen guten Mischwaldbestand aufwies und von beiden Kontrahenten für sich beansprucht wurde. Kurz vor Einmarsch der Franzosen sprach die Kurfürstliche Hofkammer zu Düsseldorf das umstrittene Gebiet aufgrund von 143 aus Birgel vorgelegten Dokumenten Birgel zu. Der Einmarsch verhinderte aber die Grenzkorrektur nach dem Urteilsspruch. Während der Franzosenzeit wurde in dem Gebiet wahllos abgeholzt, doch mit Beginn der Preußenzeit begann eine Aufforstung des Geländes und damit flackerte der Streit erneut auf. Der Streit zog sich noch über Jahre hin, wie wir noch an weiteren Eintragungen merken werden.
1840
und in den nächsten Jahren fordern die Birgeler immer wieder ver-geblich die Akten vom Landratsamt wegen der Streitsache „Dornhecke" mit Gürzenich an. Birgel ließ alle Holzschläge, die von Gür-zenich in der „Dornhecke" vorgenommen wurden, beschlagnah-men. Der Erlös aus d'em Verkauf wurde einem Sperrkonto zugeführt. Auch Ordnungsstrafen wurden ausgesprochen. Leidtragender war dabei auch Gürzenichs Gemeindevorsteher Weinberg, der zwei Eichen für Fußstege hatte fällen lassen.
1862
wird ein weiteres Kapitel im Streit mit Gürzenich um die „Dornhecke" geschrieben. Als Gützenich 1856 den Bau einer Kirche beschloß, holte man sich trotz Birgeler Einspruchs einen großen Teil des
Bauholzes aus der „Dornhecke". Der Birgeler Gemeinderat mit Gemeindevorsteher Kempen und den Ratsmitgliedern Matthias Refisch, Theodor Conic, Peter Josef Rech, Johann Schmitz und Hubert Künster
wollte eine erneute richterliche Entscheidung. Amtsbürgermeister Schillings bemühte sich um einen Vergleich. Nach einer Ortsbesichtigung im November mit dem Geometer 011igschläger wurden die
Grenzen festgelegt und dann Anfang Dezember beiderseits verbindlich anerkannt. Birgel erhält dabei eine gut acht Morgen große Parzelle. Es sollte allerdings nicht das Ende des Streits sein.
Probleme hatte Birgel mit dem „Zuzug vieler unbemittelter Familien und Einzelpersonen". Da bei Verarmung die Gemeinde die Leute unterstützen muß, beschloß man ein Zuzugsgeld, um die Flut der
unerwünschten Neubürger einzudämmen.
1865
Am 2.12. beschloß der Gemeinderat, durch das Königliche Landgericht in Aachen eine Entscheidung über die „Dornhecke" herbeizuführen. Gürzenich hatte nämlich kurze Zeit nach der Einigung 1862 das
Ergebnis des Feldmessers angezweifelt und wollte Birgel lediglich eine gut vier Morgen große Fläche zugestehen.
1866 wird Ende Juni die Klage von Birgel gegen Gürzenich verworfen, womit Gürzenichs Standpunkt für richtig anerkannt wird. Birgel gab sich damit nicht zufrieden, wie noch zu lesen ist.
1869
Zum Streit Dornhecke: Birgels Antwort auf das Urteil vom Juni 1866 war rigoros: Im umstrittenen Gebiet ließ man diverse Bäume fällen und erzielte einen Erlös von über 838 Talern. Gürzenich rief daraufhin das Appelationsgericht in Köln an, das nach einer Expertenanhörung 1868 vor dem Friedensgericht Düren dann am 1.7. 1869 das für Birgel vernichtende Urteil spricht. Es bestätigt voll Gürzenichs Anspruch, „verdonnert" Birgel zur Herausgabe des Erlöses aus dem (ungerechtfertigten) Holzverkauf und zur Übernahme der Gerichtskosten von über 192 Talern. „Zähneknirschend" — so heißt es — nahm der Gemeinderat am 18.12. das Urteil offiziell zur Kenntnis.
1872
Das Urteil über die „Dornhecke" sorgte nicht für Frieden. Es hagelte Strafmandate, wenn einmal Birgeler im Gürzenicher Teil der „Dornhecke" Windbruch, Eicheln, Blätter oder Laub suchten. Zu den „Erwischten" gehörten auch Matthias Joisten oder der Birgeler Kuhhirt, dem einige Kühe ausgebrochen waren. Hoch schlugen aber die Wellen der (Gürzenicher) Empörung, als über Nacht ein Großteil der im Gürzenicher Dornheckenbereich angelegten Schonung verwüstet wurde und ein Schaden von über 73 Talern entstand. Obwohl die Täter nicht ausfindig gemacht werden konnten, erklärte sich der Birgeler Gemeinderat bereit, den Schaden aus dem Gemeindesäckel zu begleichen.